Bauherrenhaftpflicht
Bei einem Hausbau gibt sehr viele Dinge zu berücksichtigen. Passt das Grundstück? Darf so gebaut werden wie man es sich wünscht? Stimmt der Preis? Etc… An manche Sachen denkt man oft nicht gleich, jedoch ist dies wichtig, dass im Fall der Fälle auch ihr Hab und Gut bewahrt bleibt. Wir haben für Sie die Lösung.
Bauherrenhaftpflichtversicherung: Aus Paragraph 823 BGB ergibt sich die Grundlage der Verschuldenshaftung: und damit der Grund für den Abschluss einer Bauherrenhaftpflichtversicherung. "Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstandenen Schadens verpflichtet.„
Für Schäden an Dritten haftet der Bauherr beim Hausbau, der Sanierung, dem Umbau oder Anbau, wie im normalen Leben. Der Bauherr einer Immobilie haftet unbeschränkt mit dem gesamten Eigentum, inklusive des Teils, der vielleicht erst später hinzukommt, wenn er Verursacher eines schuldhaft entstanden Schadens ist. Der unpfändbare Teil des Einkommens bliebe dann lediglich dem Bauherrn, so dass dann der Bau eines Hauses als Konsequenz ad acta gelegt werden könnte. Diese Bauherrenhaftpflicht ersetzt berechtigte Schadensersatzansprüche von Dritten. Außerdem wehrt sie ohne zusätzliche Kosten für den Bauherren unberechtigte Ansprüche ab.
Den richtigen Versicherungsschutz durch eine Bauherrenhaftpflicht benötigt man, egal, ob man eine Immobilie im Bestand an- oder umbaut, eine Immobilie saniert, ein Haus bauen möchte oder ein Grundstück erwirbt. Schließlich gehen bereits vom Grundstück allein und dementsprechend umso mehr von einer Baustelle ganz massive Gefahren aus und für diese haftet der Bauherr beziehungsweise der Eigentümer. Damit Sie exakte und detaillierte Informationen erhalten vereinbaren Sie mit uns einen Termin.
Unabdingbar ist dazu die Feuerrohbauversicherung für jeden Bauherrn (genauso wie die Bauherren-haftpflichtversicherung ). Gegen die finanziellen Folgen von Schäden durch Explosion, Blitzschlag, Brand oder Absturz eines Flugkörpers, seiner Ladung oder Teile dessen, schützt die Feuerrohbauversicherung während des Hausbaus. Dabei sind der Rohbau selbst und die Baustoffe, die auf dem Baugrundstück platziert sind, durch die Feuerrohbauversicherung abgedeckt. Die Feuerrohbauversicherung endet mit der bezugsfertigen Erstellung des Gebäudes. Dann muss eine Gebäudeversicherung abgeschlossen werden. Der Bauherr teilt sich mit der finanzierenden Bank das Interesse am Abschluss einer Feuerrohbauversicherung.
Bevor ein Darlehen oder Teile davon ausgezahlt werden, fordern Kreditinstitute in der Regel den Abschluss der Feuerrohbauversicherung. Die Höhe der Versicherungssumme ist analog zum Wiederherstellungspreis. Das heißt im Umkehrschluss, dass beim Hausbau der Wert des Gebäudes als Neubau die Höhe der Versicherungssumme bestimmt.
Mit eingeschlossen werden kann die Feuerrohbauversicherung auch zusätzlich bei der später ohnehin notwendigen Wohngebäudeversicherung.
Damit Sie exakte und detaillierte Informationen erhalten vereinbaren Sie mit uns einen Termin.